Naturschutzverein Anerkennung

    Vereine

    Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

    Beschreibung

    Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Eutin

    Adresse

    Hausanschrift

    Jungfernstieg 3

    23701 Eutin

    Postfachadresse

    Postfach 412

    23694 Eutin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 7056

    Fax: +49 4521 705700

    E-Mail: verwaltung@ag-eutin.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

    Kosten

    Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de