Naturschutzverein Anerkennung
Vereine
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Beschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Zuständigkeit
An das zuständige Amtsgericht.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein