Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
Zu solchen Maßnahmen gehören:
- Straßenbaumaßnahmen
- das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
- Umzüge
- Veranstaltungen
Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren.
Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,
- wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
- ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
- wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.
Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei der vollständigen oder teilweisen Sperrung einer Fahrbahn. Sie ist auch dann nötig, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.
Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.
zuständige Stelle
Hinweise für Kiel: Container für Bauschzutt: Verkehrsraumeinschränkung
Tiefbauamt
Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Tel. 0431 901-2273
E-Mail: tiefbauamt@kiel.de
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).
Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.
Hinweise für Kiel: Container für Bauschzutt: Verkehrsraumeinschränkung
Wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, wenn Sie eine Baustellenanordnung (Haltverbot, Verkehrsraumeinschränkung) benötigen. Zuständig für die Genehmigung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Sondernutzung, Bauschuttcontainer) ist das Tiefbauamt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0431 901-2273
Fax: 0431 901-742273
E-Mail: tiefbauamt-sondernutzung@kiel.de
Formulare
Antrag Baustelleneinrichtung
Stichwörter
Antrag auf Sondernutzung, Container, Gestattungsverträge, Plakatierung, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Direkt neben dem Eingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Hausanschrift
Fax: +49 431 901-62008
Telefon Festnetz: +49 431 901-1236
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Mitarbeiter/in
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 431 901-1235
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Mitarbeiter/in
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 431 901-1237
Fax: +49 431 9001-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Mitarbeiter/in
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 431 901-1238
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Kreditkarten, Girocard
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
Kontakt
Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt@kiel.de
Kontaktperson
2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
- maßstabsgerechter Lageplan
- gegebenenfalls: Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS)
- optional: Verkehrszeichenplan
- optional: Umleitungsplan
- optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
- optional: Signallage/Signalzeichenplan
Formulare
Hinweise für Kiel: Container für Bauschzutt: Verkehrsraumeinschränkung
Den Antrag auf Baustelleneinrichtung bitte auch für Container verwenden.
Voraussetzungen
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
- Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) inne.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.
- Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
- Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Hinweise für Kiel: Container für Bauschzutt: Verkehrsraumeinschränkung
Für Container (Bauschutt) bitte den Antrag Baustelleneinrichtung nutzen.
Fristen
Antragsfrist: 14 Tage (Mindestantragsfrist)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024
Stichwörter
Straßensperrung Erlaubnis, Beschilderung, Verkehrsraum einschränken, Baustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Verkehrsrechtliche Anordnung, Gehwegsperrung, Genehmigung Absperrung, Baumaßnahme