Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

    Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
    • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
    • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
    • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

    Ansprechpartner

    Landespolizeiamt - Dezernat 13

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenweg 166

    24116 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 160-60109

    Telefon Festnetz: +49 431 160-0

    E-Mail: kiel.lpa13@polizei.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

    Postfachadresse

    Postfach 905

    24758 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    Fax: +49 4331 202-295

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag 7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 3201-0

    Fax: +49 431 3201-145

    E-Mail: gemeinde@altenholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de