Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Zuständigkeit
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein
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Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-800(Kundenservice)
E-Mail: strassenverkehr@kreis-oh.de
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein