Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

    Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
    • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
    • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
    • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 141-Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kesselflickerstraße 2

    21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04151 86730

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landespolizeiamt - Dezernat 13

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenweg 166

    24116 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 160-60109

    Telefon Festnetz: +49 431 160-0

    E-Mail: kiel.lpa13@polizei.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Geesthacht (Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus Montag Nach Terminvereinbarung Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch Nach Terminvereinbarung Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr Freitag Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4152 13396

    Telefon Festnetz: +49 4152 130(Zentrale)

    E-Mail: info@geesthacht.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de