Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Zuständigkeit
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Hinweise für Kiel: Hinweis HS
Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt
Telefon 0431 901-2128
Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 20.15 Uhr
Samstag von 9 Uhr bis 16.30 Uhr
E-Mail: verkehrsueberwachung@kiel.de
Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt
Telefon 0431 901-2128
Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 20.15 Uhr
Samstag von 9 Uhr bis 16.30 Uhr
E-Mail: verkehrsueberwachung@kiel.de
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Fax: +49 431 901-62077
E-Mail: Bussgeldstelle@kiel.de
Bankverbindung
Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2
Empfänger: Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein