• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

Beschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

KFZ-Zulassungsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 17-18

24306 Plön

Öffnungszeiten

Die Zulassungsstelle in Plön und Schwentinental ist seit dem 01. Juli 2023 ausschließlich mit Terminvergabe geöffnet. Es gibt eine Ausnahme: Die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön bietet - neben den digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen. Sie haben die Möglichkeit einer Online-Terminreservierung.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4522 743900

Fax: +49 4522 74395155

E-Mail: zulassung@kreis-ploen.de

Version

Technisch erstellt am 28.03.2013

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.

Verfahrensablauf

Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

zulassungspflichtiges Fahrzeug, Bescheinigung, Fahrzeugzulassung, Fahrzeugschein, Zulassung Kfz, Zulassungsstelle, Zulassung Fahrzeug, ZB I, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbehörde, Zulassung Auto

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020