Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung

    Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

    Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

    Hinweise für Segeberg: Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.

    Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg ( www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).

    Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.

    Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Bad Segeberg (Hauptstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Bad Segeberg (Hauptstelle) Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9415

    E-Mail: zulassung@segeberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Norderstedt (Außenstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 20

    22844 Norderstedt

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle) Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8600

    E-Mail: norderstedt-zulassung@segeberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rögen 36-38

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sandkamp
      Linie:
      • Bus: 8110

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 890210

    Fax: 04531 160-1963

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

    1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

    2. der Datenbestätigung oder

    3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

    4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

    Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

    Fristen

    vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug, KFZ Brief, Zulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Verkehr, Bescheinigung, Kfz-Brief

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation