Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.
Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - St. Gertrud Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Meesenring 7
23539 Lübeck
Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Meesenring
Linie:- Bus: Linie 4, 11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
Abgas, abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, ASU, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Auto abmelden, Auto anmelden, Befreiung Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kfz-Zulassung, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Nummernschild, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Plakette, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wunschkennzeichen, xmeld, X-Meld, Zulassungsstelle
Hansestadt Lübeck - Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck
EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Linie:- Bus: Linie 2
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerservicebüro befindet sich im Erdgeschoss.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abschriften: Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflicht, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, xmeld, X-Meld
Hansestadt Lübeck - Moisling Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Moislinger Berg 1
23560 Lübeck
Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Linie:- Bus: Linie 5, 7, 11, 12
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abmeldung, Anmeldebescheinigung, anmelden, Anmeldung, Anmeldung Umzug, Diebstahl, GEZ anmelden, Kfz Kennzeichen, Kfz Kennzeichen verloren, Kfz Zulassung, Kfz-Schein, Kfz-Zulassung, Personenabmeldung, Zweitwohnung anmelden
Hansestadt Lübeck - Kücknitz Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kirchplatz 7b
23569 Lübeck
Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
Linie:- Bus: Linie 32
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
Autohändler, Händler, Händlerschalter
Hansestadt Lübeck - Travemünde Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck
Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung
Parkplätze
- Parkplatz: Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Torstraße
Linie:- Bus: Linie 30
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de
Um eine kund:innenorientierte Serviceleistung im KFZ Bereich in Travemünde leisten zu können, werden diese Termine persönlich abgestimmt und eingebucht. Aufgrunddessen, dass es vor Ort keinen Schilderpräger gibt, sind viele Kund:innen vergeblich dorthin gefahren und der Termin konnte nicht abschliessend bearbeitet werden.Zukünftig erhält der Kunde alle Informationen vorab, damit Termine zufriedenstellend bearbeitet werden können.
Stichwörter
Diebstahl
Hansestadt Lübeck - St. Lorenz Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kreuzweg 9
23558 Lübeck
Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl: 456 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
Diebstahl
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Hinweise für Lübeck: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Kfz-Brief, Bescheinigung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Zulassung, Verkehr, KFZ Brief, Fahrzeug