Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig

    Zulassung für Neufahrzeug

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

     Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

    Hinweise für Lübeck: KFZ Zulassung

    Bitte beachten:
    Der KFZ-Onlineservice steht leider vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin für Ihre Kfz-Angelegenheiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Örtlich zuständig ist i.d.R.

    bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Innenstadt Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 55

    23552 Lübeck

    Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kanalstraße P5
      Anzahl: 45  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Kanalstraße P4
      Anzahl: 147  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigste Anlagen).
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen), 23552 Lübeck.
    Öffnungszeiten Mengstraße: Mo.+Di. 8.-14Uhr; Mi. geschlossen; Do.8.- 18Uhr; Fr. 8.- 12Uhr
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anmeldung, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Foto, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, Lichtbild, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wohnsitz

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - St. Gertrud Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23539 Lübeck

    Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Meesenring
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Zulassungsvollmacht
    Antrag auf Zulassung eines Kfz

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    Abgas, abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, ASU, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Auto abmelden, Auto anmelden, Befreiung Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kfz-Zulassung, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Nummernschild, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Plakette, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wunschkennzeichen, xmeld, X-Meld, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Gauß-Straße 9

    23562 Lübeck

    EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
      Linie:
      • Bus: Linie 2

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerservicebüro befindet sich im Erdgeschoss. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Zulassungsvollmacht
    Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
    Antrag auf Zulassung eines Kfz

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften: Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflicht, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, xmeld, X-Meld

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Moisling Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Moislinger Berg 1

    23560 Lübeck

    Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle August-Bebel-Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 5, 7, 11, 12

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Zulassung eines Kfz
    Zulassungsvollmacht
    Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abmeldung, Anmeldebescheinigung, anmelden, Anmeldung, Anmeldung Umzug, Diebstahl, GEZ anmelden, Kfz Kennzeichen, Kfz Kennzeichen verloren, Kfz Zulassung, Kfz-Schein, Kfz-Zulassung, Personenabmeldung, Zweitwohnung anmelden

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Kücknitz Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 7b

    23569 Lübeck

    Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 32

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
    Antrag auf Zulassung eines Kfz
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte!
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht.
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    Autohändler, Händler, Händlerschalter

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Travemünde Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstraße 3-5

    23570 Lübeck

    Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Torstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 30

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Zulassungsvollmacht
    Antrag auf Zulassung eines Kfz
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter

    Weitere Informationen

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de
    Um eine kund:innenorientierte Serviceleistung im KFZ Bereich in Travemünde leisten zu können, werden diese Termine persönlich abgestimmt und eingebucht. Aufgrunddessen, dass es vor Ort keinen Schilderpräger gibt, sind viele Kund:innen vergeblich dorthin gefahren und der Termin konnte nicht abschliessend bearbeitet werden.Zukünftig erhält der Kunde alle Informationen vorab, damit Termine zufriedenstellend bearbeitet werden können.

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)

    Stichwörter

    Diebstahl

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - St. Lorenz Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 9

    23558 Lübeck

    Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
      Anzahl: 456  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Zulassungsvollmacht
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Antrag auf Zulassung eines Kfz
    Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter:  Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    Diebstahl

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:
       Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
       die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

    Hinweise für Lübeck: KFZ Zulassung

    Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

        für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
        für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht der benannten Vertreterin / des benannten Vertreters.
        für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

    Für Kfz - Zulassungen ist ein SEPA-Mandat notwendig.

    durch Vertreter:
    das SEPA-Mandat muss durch den Fahrzeughalter schon vorher ausgefüllt und Unterschrieben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise für Lübeck: KFZ Zulassung

    Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Auto, Kfz-Zulassung, Neuzulassung, Kraftfahrzeug anmelden, Neues Auto, Zulassungsstelle, fabrikneu, KFZ Anmeldung, Fahrzeug, Neuer Wagen, KFZ Neuanmeldung, Zulassungsbehörde, Fahrzeuganmeldung, Auto Zulassen, Erstzulassung, Neufahrzeug, Auto anmelden, Neuwagen, Autoanmeldung, Wagen, Fahrzeugneuanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de