Einkommensteuer Festsetzung

    Einkommensteuer Festsetzung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Wilstermarsch: Land- und Forstwirtschaft für den Bereich Dithmarschen

    Die Zuständigkeit für Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für den Finanzamtsbezirk Itzehoe liegt abweichend beim Finanzamt Dithmarschen.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Itzehoe

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrsstraße 5

    25524 Itzehoe

    Kontakt

    Fax: +49 4821 66-1499

    Telefon Festnetz: +49 4821 66-0

    E-Mail: poststelle@fa-itzehoe.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Dithmarschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 19

    25746 Heide

    Kontakt

    Fax: +49 481 42155-690

    Telefon Festnetz: +49 481 42155-0

    E-Mail: poststelle@fa-dithmarschen.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden.

    Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros).

    Voraussetzungen

    Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

    • Land- und Forstwirtschaft,
    • Gewerbebetrieb,
    • selbstständiger Arbeit,
    • nichtselbstständiger Arbeit,
    • Kapitalvermögen
    • Vermietung und Verpachtung sowie
    • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Stichwörter

    elektronische Steuererklärung, Einkommensteuerausgleich, Elster, Einkommensteuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Einkommensteuertabelle, Steuerbescheid

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation