Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise beantragen.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen ("Behindertenparkplätze") erlauben und/oder andere Parkerleichterungen einräumen.
    Hierbei ist zwischen verschiedenen Parkausweisen (blauer, oranger und gelber Ausweis) zu unterscheiden, die zur Inanspruchnahme unterschiedlich weitreichender Parkerleichterungen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Voraussetzungen, unter denen die verschiedenen Ausweise erlangt werden können.
    Die Nutzung der Parkausweise setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung des behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

    Der EU-einheitliche blaue Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Darüber hinaus können weitere Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Erhalten können diesen Ausweis Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen "Bl").

    Durch den bundeseinheitlichen orangenen Parkausweis können  auch schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. .
    Angaben zum berechtigten Personenkreis für den orangenen Ausweis und zum Umfang der Parkerleichterungen sind unter dem Link des LAsD am Ende dieser Seite aufgeführt.

    Darüber hinaus besteht für Menschen, die zwar in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, die Voraussetzungen zur Erlangung des orangenen Parkausweises jedoch nicht erfüllen, die Möglichkeit auf Erteilung des sogenannten gelben Parkausweises. Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, verleiht der Inhaberin/dem Inhaber aber sonstige Parkerleichterungen.
    Im Gegensatz zu den übrigen Ausweisen kann der gelbe Ausweis auch (befristet) erteilt werden, wenn z.B. infolge einer Operation, eines Unfalls oder einer Krankheit nur vorübergehend eine erhebliche Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung besteht.
    Der "gelbe Parkausweis" gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
    Auch zum gelben Ausweis sind Angaben zum berechtigten Personenkreis und zum Umfang der Parkerleichterungen unter dem Link des LAsD am Ende dieser Seite zu finden.

    Hinweise für Geesthacht: Spezialisierung

    Für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen gibt es für die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten "orangenen Parkausweis" zur Parkerleichterung, ähnlich des Parkausweises für Schwerbehinderte. Diese  Parkerleichterung ist für Behinderte, denen nicht das "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) zuerkannt wurde.  Bitte beachten Sie: Parkplätze die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind dürfen auf keinen Fall von dieser Gruppe benutzt werden.

    Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) ,Blinde (Bl) und Amelie oder Phokomelie (Kontergangeschädigte) werden im öffentlichen Parkraum europaweit Parkplätze reserviert. Diese sind in der Regel mit dem Parkplatz- und Rollstuhlfahrersymbol markiert. Inhaber des Parkausweises für Schwerbehinderte dürfen diese Plätze nutzen. Der Parkausweis ist deutlich sichtbar auszulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Geesthacht (Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus Montag Nach Terminvereinbarung Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch Nach Terminvereinbarung Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr Freitag Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4152 13396

    Telefon Festnetz: +49 4152 130(Zentrale)

    E-Mail: info@geesthacht.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Blauer Parkausweis

    • Erstbeantragung:
      • letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste und
      • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
      • Passbild.
    • Verlängerung:
      • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
      • den alten blauen Parkausweis,
      • Passbild.

    Oranger Parkausweis (Parkerleichterung)

    • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
    • Verlängerung: Alten orangen Parkausweis

    Gelber Parkausweis (Parkerleichterung)

    • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
    • Verlängerung: Alten gelben Parkausweis

    Formulare

    Das Antragsformular erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
    Sie können es sich aber auch von den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) herunterladen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen über Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der LAsD.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de