Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise beantragen.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen ("Behindertenparkplätze") erlauben und/oder andere Parkerleichterungen einräumen.
    Hierbei ist zwischen verschiedenen Parkausweisen (blauer, oranger und gelber Ausweis) zu unterscheiden, die zur Inanspruchnahme unterschiedlich weitreichender Parkerleichterungen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Voraussetzungen, unter denen die verschiedenen Ausweise erlangt werden können.
    Die Nutzung der Parkausweise setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung des behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

    Der EU-einheitliche blaue Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Darüber hinaus können weitere Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Erhalten können diesen Ausweis Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen "Bl").

    Durch den bundeseinheitlichen orangenen Parkausweis können  auch schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. .
    Angaben zum berechtigten Personenkreis für den orangenen Ausweis und zum Umfang der Parkerleichterungen sind unter dem Link des LAsD am Ende dieser Seite aufgeführt.

    Darüber hinaus besteht für Menschen, die zwar in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, die Voraussetzungen zur Erlangung des orangenen Parkausweises jedoch nicht erfüllen, die Möglichkeit auf Erteilung des sogenannten gelben Parkausweises. Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, verleiht der Inhaberin/dem Inhaber aber sonstige Parkerleichterungen.
    Im Gegensatz zu den übrigen Ausweisen kann der gelbe Ausweis auch (befristet) erteilt werden, wenn z.B. infolge einer Operation, eines Unfalls oder einer Krankheit nur vorübergehend eine erhebliche Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung besteht.
    Der "gelbe Parkausweis" gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
    Auch zum gelben Ausweis sind Angaben zum berechtigten Personenkreis und zum Umfang der Parkerleichterungen unter dem Link des LAsD am Ende dieser Seite zu finden.

    Hinweise für Lübeck: Schwerbehindertenparkausweis (Parkerleichterung)


    Informationen zur Erteilung eines Parkausweises erhalten Sie unter: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Die erteilten Parkerleichterungen sind personenbezogen und nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlendamm 12

    23539 Lübeck

    Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

    Parkplätze

    • Parkplatz: Musterbahn
      Anzahl: 55  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parade
      Anzahl: 67  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
      Anzahl: 62  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Großer Bauhof
      Anzahl: 15  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fegefeuer
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 -14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Parkausweis für Schwerbehinderte
    Neuordnung der Bewohnerparkbezirke

    Stichwörter

    Absperrung, Anmeldung Demo, Anmeldung Umzug, Anmeldung Versammlung, Anmeldung von Baustellen, Antrag LKW, Anwohnerparkausweis, Arbeitsstellen an Straßen, Ausnahmegenehmigung, Bauarbeiten, Baustelle, Baustellen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Baustelleneinrichtung, Baustellensteckbrief, Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweise, Brücke, Brücken, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Container, Containerstandplatz, einrichten einer Haltverbotszone, Einrichtung Parkverbot, Erlaubnisse Lieferanten, Fahrgenehmigung, Genehmigung, Genehmigung zum Parken, Großraumtransporte, Halteverbot, Halteverbotszone, Haltverbot, Handwerker, Handwerker parken, Handwerkergenehmigung, Handwerkerparkerlaubnis, Haushaltsauflösung, Haushaltsauflösungen, Info Baustellen, Laterne, Laterne laufen, Laternenumzug, Laternenumzüge, Laternenzug, Malerarbeiten, Möbelumzug, Montage, Parkausweis, Parkausweise, Parken, Parken in der Innenstadt, Parkerlaubnis, Parkerlaubnis für Handwerker, Parkgenehmigung, Parkplatzsperrung, Parkraumsperrung, Parkverbotszone, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsregelung, Sonntagsfahrgenehmigung, Sonntagsfahrgenehmigungen, Stau, Straße, Straßenbauarbeiten, Straßenbaustellen, Straßenverkehr, Überfahrt, Überfahrtgenehmigung, Überfahrtsgenehmigung, Umzug, Umzug Parkplatzabsperrung, Umzüge, Umzugswagen, Veranstaltungen, Verkehr, Verkehrsrechtliche Anordnung, Versammlungsrecht, Werkstatt, Wohnungsumzug, Wohnungsumzüge, Zufahrt Altstadt, Zufahrtserlaubnis, Zufahrtsgenehmigung

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Blauer Parkausweis

    • Erstbeantragung:
      • letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste und
      • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
      • Passbild.
    • Verlängerung:
      • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
      • den alten blauen Parkausweis,
      • Passbild.

    Oranger Parkausweis (Parkerleichterung)

    • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
    • Verlängerung: Alten orangen Parkausweis

    Gelber Parkausweis (Parkerleichterung)

    • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
    • Verlängerung: Alten gelben Parkausweis

    Hinweise für Lübeck: Schwerbehindertenparkausweis (Parkerleichterung)

    .Orangener oder gelber Parkausweis:

    • Antragsvordruck (auf telefonische Anforderung oder unter Parkausweis für Schwerbehinderte )
    • Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid des LAndesamtes für soziale Dienste
    • eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht, wenn eine andere Person den Parkausweis beantragt oder abholt

    blauer EU-einheitlicher Parkausweis:

    • formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag
    • Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid des LAndesamtes für soziale Dienste
    • aktuelles Passfoto (bei Kindern erst ab 6 Jahren) muss nicht biometrischer Art sei
    • eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht, wenn eine andere Person den Parkausweis beantragt oder abholt

    Formulare

    Das Antragsformular erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
    Sie können es sich aber auch von den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) herunterladen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübeck: Schwerbehindertenparkausweis (Parkerleichterung)


    EinwohnerInnen der Hansestadt Lübeck, die in ihrem Schwerbehindertenausweis des Landesamtes für soziale Dienste das Merkzeichen aG ("außergewöhnliche Gehbehinderung") eingetragen haben, können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis für Schwerbehinderte erhalten. Mitzubringen sind der o.a. Ausweis und ein Lichtbild. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Schwerbehindertenparkausweis (Parkerleichterung)

    Aufgrund des zurzeit sehr hohen Eingangs von Anträgen beträgt die Bearbeitungsdauer bei gelben und orangen Parkausweisen bis zu ca. 10 Wochen, da dazu oftmals eine Stellungnahme des Landesamtes für soziale Dienste erforderlich ist. Für die sog. "blauen" EU-Schwerbehindertenparkausweis" wird zurzeit eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen benötigt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen über Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der LAsD.

    Hinweise für Lübeck: Schwerbehindertenparkausweis (Parkerleichterung)

    Bei schriftlicher Beantragung des blauen Parkausweises ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, zuzüglich zu den anderen notwendigen Unterlagen, ausreichend.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de