Schenkungsteuer Festsetzung

    Schenkungsteuerbescheid erhalten

    Informationen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer.

    Beschreibung

    Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers/der Erblasserin besteuert. Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, das heißt sie knüpft an den konkreten Erwerb der jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer/innen oder sonstigen Erwerber/innen an.

    Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.

    Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jeder Erwerberin/jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der persönliche Freibetrag kann durch Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

    Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen

    • der Erwerb von Todes wegen (zum Beispiel Erbschaft, Vermächtnis),
    • die Schenkungen unter Lebenden,
    • die Zweckzuwendungen,
    • das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren (Erbersatzsteuer).

    Zuständigkeit

    An das Finanzamt Kiel (für Schleswig-Holstein zentral zuständig).

    Ansprechpartner

    Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldstraße 23

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: +49 431 602-1009

    Telefon Festnetz: +49 431 602-0

    E-Mail: poststelle@fa-kiel.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Februar 1997 (BGBI I 1997 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, können Sie aus den Erklärungsvordrucken entnehmen, die Sie von der zuständigen Stelle zugesandt bekommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de