• Jahrsdorf (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Heimerziehung Gewährung

Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.

Beschreibung

Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.

Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

  • eine Rückkehr in die Familie erreichen,
  • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
  • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.

Zuständigkeit

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Jugend- und Sozialdienst Rendsburg

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 19

24768 Rendsburg

Öffnungszeiten

Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr

Kontakt

E-Mail: jsd.rendsburg@kreis-rd.de

Telefon Festnetz: +49 4331 202-371

Fax: +49 4331 202-4349044

Version

Technisch erstellt am 04.11.2013

Technisch geändert am 06.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Jugend- und Sozialdienst Nortorf

Adresse

Hausanschrift

Industriestraße 6

24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Öffnungszeiten

Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: jsd.nortorf@kreis-rd.de

Telefon Festnetz: +49 4392 4083-10

Fax: +49 4331 202-7318

Version

Technisch erstellt am 29.01.2015

Technisch geändert am 06.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Jugend- und Sozialdienst Eckernförde

Adresse

Hausanschrift

Schleswiger Straße 18

24340 Eckernförde

Öffnungszeiten

Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr

Kontakt

E-Mail: jsd.eckernfoerde@kreis-rd.de

Telefon Festnetz: +49 4351 7576-40

Fax: +49 4331 202-7316

Version

Technisch erstellt am 29.01.2015

Technisch geändert am 11.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

Voraussetzungen

  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
  • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
  • Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
  • Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen. 
  • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann. 

Kosten

Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder und Jugendliche)

Nähere Informationen der für Ihren jeweiligen Wohnort zuständigen Außenstelle des Jugend- und Sozialdienstes des Kreises Rendsburg-Eckernförde finden Sie hier.
Nähere Informationen der für Ihren jeweiligen Wohnort zuständigen Außenstelle des Jugend- und Sozialdienstes des Kreises Rendsburg-Eckernförde finden Sie hier.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Stationäre Unterbringung, Kinderheim, Kindertagesheim

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020