• Schierensee (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

Beschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein. 

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Jugend- und Sozialdienst Rendsburg

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 19

24768 Rendsburg

Öffnungszeiten

Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr

Kontakt

E-Mail: jsd.rendsburg@kreis-rd.de

Telefon Festnetz: +49 4331 202-371

Fax: +49 4331 202-4349044

Version

Technisch erstellt am 04.11.2013

Technisch geändert am 06.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 8

24768 Rendsburg

Öffnungszeiten

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

Kontakt

Fax: +49 4331 202-295

Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

E-Mail: info@kreis-rd.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Pädagogische Dienste

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 19

24768 Rendsburg

Öffnungszeiten

Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr

Kontakt

E-Mail: eghkiju@kreis-rd.de

Telefon Festnetz: +49 4331 202-448

Fax: +49 4331 4349761

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 28.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  am 11.07.2024

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Eingliederungshilfe Jugendliche, Eingliederungshilfe Kinder, Hilfe zur Erziehung, Integrationshilfe, Psychologische Hilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Kinder, Beeinträchtigung, Psychologische Hilfe Jugendliche, Junge Menschen, Jugendliche, Seelische Gesundheit, Soziale Rehabilitation, Teilhabe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020