Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

    • Angststörung,
    • Depression,
    • Psychose,
    • Autismus,
    • ADHS oder
    • eine Essstörung

    sein. 

    Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe

    Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

    • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
    • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
    • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

    die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 250 Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Die Teilhabeplaner*innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe sind häufig im Außendienst. Vereinbaren Sie für Beratungen daher unbedingt einen Termin. Die Beratung kann aufsuchend bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung stattfinden. Am Standort Ratzeburg in der Heinrich-Hertz-Straße 23-25 stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Eine Übersicht über Parkplätze am Standort Schwarzenbek in der Grabauer Straße 6-8 finden Sie hier . Wo Sie am Standort Geesthacht in der Otto-Brügmann-Straße 8 parken können, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht. 28.07.2020 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-382

    E-Mail: Eingliederungshilfe@Kreis-RZ.de

    Kontaktperson

    • Frau Bretthauer (Teamassistenz)
      Zuständig für
      • Sonstiges: Sekretariat Ratzeburg
      Hausanschrift

      Heinrich-Hertz-Str. 23-25

      23909 Ratzeburg

      Telefon Festnetz: 04541 888-382

      E-Mail: bretthauer@kreis-rz.de

    • Frau Kendziorra (Teamassistenz)
      Zuständig für
      • Sonstiges: Sekretariat Ratzeburg
      Hausanschrift

      Heinrich-Hertz-Str. 23-25

      23909 Ratzeburg

      E-Mail: kendziorra@kreis-rz.de

      Telefon Festnetz: 04541 888-382

    • Frau G. Schulze (Teamassistenz)
      Zuständig für
      • Sonstiges: Sekretariat Schwarzenbek
      Hausanschrift

      Grabauer Str. 6-8

      21493 Schwarzenbek

      E-Mail: ga.schulze@kreis-rz.de

      Telefon Festnetz: 04151 8420-40

    • Frau Kawski (Teamassistenz)
      Zuständig für
      • Sonstiges: Sekretariat Geesthacht
      Hausanschrift

      Otto-Brügmann-Str. 8

      21502 Geesthacht

      E-Mail: kawski@kreis-rz.de

      Telefon Festnetz: 04152 8098-18

    • Frau Scheffler (Teamassistenz)
      Zuständig für
      • Sonstiges: Sekretariat Geesthacht

      E-Mail: scheffler@kreis-rz.de

      Telefon Festnetz: 04152 8098-18

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2019

    Technisch geändert am 22.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  am 11.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Eingliederungshilfe Jugendliche, Eingliederungshilfe Kinder, Hilfe zur Erziehung, Integrationshilfe, Psychologische Hilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Kinder, Beeinträchtigung, Psychologische Hilfe Jugendliche, Junge Menschen, Jugendliche, Seelische Gesundheit, Soziale Rehabilitation, Teilhabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020