Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 250 Eingliederungshilfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Teilhabeplaner*innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe sind häufig im Außendienst. Vereinbaren Sie für Beratungen daher unbedingt einen Termin. Die Beratung kann aufsuchend bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung stattfinden. Am Standort Ratzeburg in der Barlachstraße 2 stehen in der Besuchergarage kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Über weitere Parkmöglichkeiten in der Ratzeburger Innenstadt informiert die Stadt Ratzeburg hier . Eine Übersicht über Parkplätze am Standort Schwarzenbek in der Meiereistraße 3 finden Sie hier . Wo Sie am Standort Geesthacht in der Otto-Brügmann-Straße 8 parken können, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht. 28.07.2020
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 888-382
E-Mail: Eingliederungshilfe@Kreis-RZ.de
Kontaktperson
Frau Bretthauer (Teamassistenz)
Frau Kendziorra (Teamassistenz)
Frau G. Schulze (Teamassistenz)
Frau Kawski (Teamassistenz)
Frau Scheffler (Teamassistenz)
Telefon Festnetz: 04152 8098-18
E-Mail: scheffler@kreis-rz.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 11.07.2024
Stichwörter
Jugendliche, Psychologische Hilfe Jugendliche, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe Jugendliche, Psychologische Hilfe Kinder, Teilhabe, Beeinträchtigung, Eingliederungshilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Kinder, Seelische Gesundheit, Soziale Rehabilitation, Integrationshilfe, Junge Menschen