Denkmalschutz, Denkmalpflege
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung / Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.
Beschreibung
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.
Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.
Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
- die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
- die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
- die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck zu beeinträchtigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.
Denkmalschutzbehörden sind:
- das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
- das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
- die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1152
24099 Kiel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Holstenbrücke, Rathaus/Opernhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Beratungstermine werden nach Absprache telefonisch oder per E-Mail vergeben.
Kontakt
Fax: +49 431 901-745622
Fax: +49 431 901-742635
Telefon Festnetz: +49 431 901-2635
Telefon Festnetz: +49 431 901-5622
Fax: +49 431 901-742626
Telefon Festnetz: +49 431 901-2626
E-Mail: denkmalschutz@kiel.de
Internet
Stichwörter
Denkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Denkmalschutzbehörde
erforderliche Unterlagen
Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG).
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.
Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Denkmalbuch, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Denkmalkataster