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    Denkmalschutz, Denkmalpflege

    Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung / Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.

    Beschreibung

    Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.

    Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.

    Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen

    • die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
    • die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
    • die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck zu beeinträchtigen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.

    Denkmalschutzbehörden sind:

    1. das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
    2. das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
    3. die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 47/51

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 69677-60

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

    Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.

    Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Denkmalkataster, Denkmalverzeichnis, Denkmalbuch, Denkmalliste

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de