Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Soziale Dienste - Abteilungsleiterin: Alexandra Richter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022
Stichwörter
Eingliederung, Frühförderung, behindert, Integration