Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

    Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

    Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.

    Beschreibung

    Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass - falls möglich - Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An die Kindergartenträger oder
    • an die zuständigen Jugendämter.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Abteilung Soziale Dienste - Abteilungsleiterin: Alexandra Richter

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Kontakt

    Fax: +49 4522 74395224

    Telefon Festnetz: +49 4522 743224

    E-Mail: alexandra.richter@kreis-ploen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Probstei - Soziale Transferleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1305(Ansprechperson Soziale Transferleistungen)

    Fax: +49 4344 306-1603

    E-Mail: soziales@amt-probstei.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Gewährung Sozialhilfe, Informationen zu schwierigen Lebenssituationen, Sozial, soziale Dienstleistung, Sozialhilfe, Sozialhilfeantrag, Wohngeld, Wohngeldantrag, Wohngeldanträge, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Integration, behindert, Frühförderung, Eingliederung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English