Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Ansprechpartner
Kindertagesstätten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Haltestelle Heist, Heideweg
Bus: 589
Bus: 489
Bus: X89
Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Stichwörter
Kinderbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagesstätte, Kindertagesstättenentgelte bezahlen, Kita, Kita für Kindergarten
Kreis Pinneberg - Fachdienst Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Kurt-Wagener-Str.
Bus: Linie 6502
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Ein Termin kann auch außerhalb der persönlichen Erreichbarkeit vereinbart werden. Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-3985
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-3927
Internet
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022
Stichwörter
Eingliederung, Frühförderung, behindert, Integration