Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass - falls möglich - Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Hinweise für Quickborn: Kinder mit Behinherungen im Kindergarten- und Vorschulalter - Quickborn
Bitte wenden Sie sich jeweils an die Kitaleiterinnen der JUH Kitas Quickelbü, Wilde 13 und der Städtischen Kita Zauberbaum
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Bildung, Jugend, Kultur - Kindertagesstätten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Formulare
Datenschutzerklärung - Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen im Kindergarten- und Vorschulalter - ID 8936939
Kreis Pinneberg - Fachdienst Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Anzahl: 18 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
Linie:- Bus: Linie 6502
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Ein Termin kann auch außerhalb der persönlichen Erreichbarkeit vereinbart werden. Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-3927
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-3985
Internet
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Hinweise für Quickborn: Kinder mit Behinherungen im Kindergarten- und Vorschulalter - Quickborn
Verweis auf die landesweit einheitlichen Gebührensätze gemäß Beitragsdeckel
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022
Stichwörter
behindert, Integration, Frühförderung, Eingliederung