Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

    Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

    Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.

    Beschreibung

    Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass - falls möglich - Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An die Kindergartenträger oder
    • an die zuständigen Jugendämter.

    Ansprechpartner

    Für Schulendorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Kosten

    Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    behindert, Integration, Frühförderung, Eingliederung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de