Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

    Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

    Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.

    Beschreibung

    Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass - falls möglich - Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

    Hinweise für Lübeck: Integrationshilfe in Schulen

    Aufgabe der Integrationshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und / oder deren Folgen auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die (zu erwartende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere der Schule. Der Bereich Jugendamt - Familienholfen der hansestadt Lübeck  bietet eine Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von ambulanten Integrationshilfen für seelisch behinderte (oder von seelischer Behinderung bedrohter) Kinder und Jugendliche, während der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeckdies entsprechend für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung anbietet.

    Die Hansestadt Lübeck sichert die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen durch die flächendeckende Bereitstellung von SchulbegleiterInnen an allen Schulen im gesamten Stadtgebiet. Mit verschiedenen freien Trägern wurde in enger Kooperation mit dem Schulamt die Projektvereinbarung "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung" geschlossen. Eingliederungshilfe wird auf dieser Grundlage unbürokratisch geleistet:

    betroffene Kinder und ihre Eltern erhalten eine ausreichende Hilfeleistung ohne Antrags- und Verwaltungsverfahren und ohne ärztliche Gutachten
    die Schulen und die freien Träger erhalten größtmögliche Flexibilität
    die Helfer stehen durchgängig zur Verfügung

    Mit dieser Projektvereinbarung wurden die Leistungen der Jugendhilfe und der Sozialen Sicherung gebündelt und den Trägern ein Gesamtbudget für alle IntegrationshelferInnen an allen Regelschulen zur Verfügung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An die Kindergartenträger oder
    • an die zuständigen Jugendämter.

    Hinweise für Lübeck: Integrationshilfe in Schulen


    Informationen rund um den Lübecker Integrations-Pool können Sie über Herrn Jaacks unter der Rufnummer 0451-122 51 61.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Fachdienste der Jugendhilfe: Sozialpädagogische Eingliederungshilfe SGB IX

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: Linie 2,7,16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Fr. 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: familienhilfen-jugendamt@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Eingliederung, Eingliederung für Behinderte, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Eingliederung, Frühförderung, Integration, behindert

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de