Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Hinweise für Lübeck: Integrationshilfe in Schulen
Aufgabe der Integrationshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und / oder deren Folgen auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die (zu erwartende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere der Schule. Der Bereich Jugendamt - Familienholfen der hansestadt Lübeck bietet eine Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von ambulanten Integrationshilfen für seelisch behinderte (oder von seelischer Behinderung bedrohter) Kinder und Jugendliche, während der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeckdies entsprechend für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung anbietet.
Die Hansestadt Lübeck sichert die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen durch die flächendeckende Bereitstellung von SchulbegleiterInnen an allen Schulen im gesamten Stadtgebiet. Mit verschiedenen freien Trägern wurde in enger Kooperation mit dem Schulamt die Projektvereinbarung „Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung“ geschlossen. Eingliederungshilfe wird auf dieser Grundlage unbürokratisch geleistet:
• betroffene Kinder und ihre Eltern erhalten eine ausreichende Hilfeleistung ohne Antrags- und Verwaltungsverfahren und ohne ärztliche Gutachten
• die Schulen und die freien Träger erhalten größtmögliche Flexibilität
• die Helfer stehen durchgängig zur Verfügung
Mit dieser Projektvereinbarung wurden die Leistungen der Jugendhilfe und der Sozialen Sicherung gebündelt und den Trägern ein Gesamtbudget für alle IntegrationshelferInnen an allen Regelschulen zur Verfügung gestellt.
Aufgabe der Integrationshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und / oder deren Folgen auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die (zu erwartende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere der Schule. Der Bereich Jugendamt - Familienholfen der hansestadt Lübeck bietet eine Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von ambulanten Integrationshilfen für seelisch behinderte (oder von seelischer Behinderung bedrohter) Kinder und Jugendliche, während der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeckdies entsprechend für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung anbietet.
Die Hansestadt Lübeck sichert die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen durch die flächendeckende Bereitstellung von SchulbegleiterInnen an allen Schulen im gesamten Stadtgebiet. Mit verschiedenen freien Trägern wurde in enger Kooperation mit dem Schulamt die Projektvereinbarung "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung" geschlossen. Eingliederungshilfe wird auf dieser Grundlage unbürokratisch geleistet:
betroffene Kinder und ihre Eltern erhalten eine ausreichende Hilfeleistung ohne Antrags- und Verwaltungsverfahren und ohne ärztliche Gutachten
die Schulen und die freien Träger erhalten größtmögliche Flexibilität
die Helfer stehen durchgängig zur Verfügung
Mit dieser Projektvereinbarung wurden die Leistungen der Jugendhilfe und der Sozialen Sicherung gebündelt und den Trägern ein Gesamtbudget für alle IntegrationshelferInnen an allen Regelschulen zur Verfügung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Hinweise für Lübeck: Integrationshilfe in Schulen
Informationen rund um den Lübecker Integrations-Pool können Sie über Herrn Jaacks unter der Rufnummer 0451-122 51 61.
Informationen rund um den Lübecker Integrations-Pool können Sie über Herrn Jaacks unter der Rufnummer 0451-122 51 61.
Ansprechpartner
Familienhilfen/Jugendamt; Fachdienste der Jugendhilfe: Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz am Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie 2,7,16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. 08:30 - 12:30 Uhr  (und nach Vereinbarung)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: familienhilfen-egh@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
Eingliederung, Eingliederung für Behinderte, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 14.06.2022
Stichwörter
Eingliederung, Frühförderung, behindert, Integration