Seniorenvertretung
Die Seniorenvertretungen der Gemeinden, Städte oder Kreise setzen sich für die Belange der Älteren vor Ort ein.
Beschreibung
Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet.
Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) ist der Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.
Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
- die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren zu sensibilisieren,
- die Politiker aufzufordern und zu ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen,
- die Politiker und die Gesellschaft zu überzeugen, dass Altenpolitik nicht heißt, Politik für, sondern mit der älteren Generation.
- die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation zu fördern.
Hinweise für Schleswig: Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat ist eine Einrichtung der Stadt Schleswig. Er wurde auf Beschluss der Ratsversammlung erstmalig 1995 gewählt und vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren. Der Seniorenbeirat ist quasi das Sprachrohr der rund 7.000 Einwohnerinnen und Einwohner über 60 Jahre. Er setzt sich aktiv für die Interessen der steigenden Zahl älterer Menschen in Schleswig ein und weist politische Gremien, Verwaltung und andere Institutionen auf spezifische Probleme und Wünsche der Seniorinnen und Senioren hin. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten überparteilich, überkonfessionell und sind an keine Weisungen gebunden.
Ihre Wünsche, Anliegen, Vorschläge sind für die Arbeit des Seniorenbeirates sehr wichtig. Teilen Sie mit, was Sie als ältere Schleswigerinnen und Schleswiger von einer seniorenfreundlichen Stadt erwarten.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Rat zu erhalten, Fragen zu stellen, Anregungen zu geben, Kritik zu üben. Sprechen Sie den Seniorenbeirat direkt an oder besuchen Sie die öffentlichen Sitzungen.
Zuständigkeit
An die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Hinweise für Schleswig: Seniorenbeirat
Stadt Schleswig
Fachbereich Bürgerservice
Fachdienst Bildung und Familie
Fischbrückstraße 1
24837 Schleswig
Dagmar Kisjeloff
Tel.: 04621 814-380
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Schulen und Kitas
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontaktperson
Frau Petersen
Frau Minkenberg
Hausanschrift
Fax: +49 4621 814-389
Telefon Festnetz: +49 4621 814-381
E-Mail: s.minkenberg@schleswig.de
Frau Bielke
Frau Siemund-John
Hausanschrift
Fax: +49 4621 814-389
Telefon Festnetz: +49 4621 814-385
E-Mail: r.siemund-john@schleswig.de
Internet
Voraussetzungen
Hinweise für Schleswig: Seniorenbeirat
Für alle Schleswiger Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) finden Sie im Internet.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein