Seniorenvertretung
Die Seniorenvertretungen der Gemeinden, Städte oder Kreise setzen sich für die Belange der Älteren vor Ort ein.
Beschreibung
Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet.
Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) ist der Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.
Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
- die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren zu sensibilisieren,
- die Politiker aufzufordern und zu ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen,
- die Politiker und die Gesellschaft zu überzeugen, dass Altenpolitik nicht heißt, Politik für, sondern mit der älteren Generation.
- die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation zu fördern.
Zuständigkeit
An die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Ansprechpartner
Fachbereich Öffentliche Sicherheit & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 8810
Fax: 04151 881291
Kontaktperson
Ordnungsamt
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) finden Sie im Internet.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein