Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbringung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

    Ansprechpartner

    Soziales, Kinder, Jugend und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadt Glinde

    Empfänger: Stadt Glinde

    IBAN: DE31 2135 2240 0170 1002 51

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Stadt Glinde

    Empfänger: Stadt Glinde

    IBAN: DE96 2005 0550 1398 1209 96

    BIC: HASPDEHHXXX

    Bankinstitut: Hamburger Sparkasse

    Stadt Glinde

    Empfänger: Stadt Glinde

    IBAN: DE96 2004 0000 0561 4680 00

    BIC: COBADEHHXXX

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Stadt Glinde

    Empfänger: Stadt Glinde

    IBAN: DE06 2001 0020 0020 8812 03

    BIC: PBNKDEFF200

    Bankinstitut: Postbank

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Stichwörter

    Sozialamt, Sozialhilfe

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2013 (von: Pohlmann, Anke)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Senff, Tobias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Behindertenparkplatz: Südeingang
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-5416

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    De-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Stormarn - Fachdienst 31 - Eingliederungshilfe - 343 Sonstige Sozialhilfe, Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 11

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    ZOB

    Bus: -

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    E-Mail: k.lueder@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 16015-02

    Fax: 04531 1607715-02

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010 (von: Kreis Stormarn Webservice)

    Technisch geändert am 27.06.2023 (von: Webservice, Kreis Stormarn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    • Personalausweis
    • Krankenversichertenkarte
    • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Fristen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Entlassung, Beratung, arbeitslos, Vermittlung, Hilfe zur Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Gefängnis, Wohnung, Vermittlungshemmnis, Wohnungsbeschaffung, wohnungslos, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Arbeitssuchend, Gewalt, gewaltgeprägte, ALG II, Wiedereinstieg, arbeitsuchend, AG, geschlossene Einrichtung, Eingliederung, persönliche Beratung, persönliche Betreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)