Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung
    99107015017000

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.

    Beschreibung

    Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.

    Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen. 

    Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung

    Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

    Online-Dienst

    Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten online beantragen

    ID: L100012_296500137

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2024

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.

    • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

    Ansprechpartner

    Amt Lauenburgische Seen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fünfhausen 1

    23909 Ratzeburg

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2011

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Krankenversichertenkarte
    • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    • Personalausweis
    • Krankenversichertenkarte
    • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 17.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 20.12.2025

    Stichwörter

    Gewalt, ALG II, Sozialhilfe, Wiedereinstieg, geschlossene Einrichtung, Wohnungsbeschaffung, Entlassung, wohnungslos, Wohnung, Vermittlungshemmnis, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Eingliederung, Gefängnis, arbeitsuchend, Vermittlung, Hilfe zur Ausbildung, persönliche Betreuung, Beratung, arbeitslos, Mediation, persönliche Beratung, Arbeitslosigkeit, Arbeitssuchend, gewaltgeprägte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020