Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbringung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2565

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2494

    Fax: +49 4321 942-2293

    Fax: +49 4321 942-2525

    E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

    Stichwörter

    Behinderte, behinderte Menschen, Schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2018 (von: Stehmeier, Sandra)

    Technisch geändert am 05.08.2024 (von: Stolten, Janin-Susann)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Behindertenparkplatz: Südeingang
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-5416

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    De-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    • Personalausweis
    • Krankenversichertenkarte
    • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Fristen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Entlassung, Beratung, arbeitslos, Vermittlung, Hilfe zur Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Gefängnis, Wohnung, Vermittlungshemmnis, Wohnungsbeschaffung, wohnungslos, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Arbeitssuchend, Gewalt, gewaltgeprägte, ALG II, Wiedereinstieg, arbeitsuchend, AG, geschlossene Einrichtung, Eingliederung, persönliche Beratung, persönliche Betreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)