Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbringung

    Hinweise für Lübeck: Unterkunftssicherung


    Die Unterkunftssicherung der Hansestadt Lübeck bietet Informationen und Beratung für Haushalte (Einzelpersonen, Paare, Familien) bei Wohnungskündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen, Zwangsräumungen und bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit. Bei eingetretener Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann eine Unterbringung in Notunterkünften erfolgen.

    Nähere Informationen finden Sie unter: Obdachlosenhilfe

    Zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Lübeck: Unterkunftssicherung

    Soziale Sicherung
    Kronsforder Allee 2-6
    23539 Lübeck

    Zuständigkeit

    • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

    Ansprechpartner

    Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linien:
      • Bus: Linie 16
      • Bus: Linie 7
      • Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: grundsicherung@luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck


     

    Stichwörter

    Darlehen, Existenzsicherung, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Landesblindengeld, Lebensunterhalt, SoZi, Sozialhilfe, Sozialhilfe beantragen, Sozialhilfe Unterstützung, Sozialhilfeantrag, Zinsloses Darlehen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Wahmstraße Obdachlose Männer

    Adresse

    Hausanschrift

    Wahmstraße 60

    23539 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Hearder - Center
      Anzahl: 193  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Wahmstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 5, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: grundsicherung@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    alleinstehende Männer, besondere soziale Schwierigkeiten, Obdachlose

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Unterkunftssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Linie 2, 7, 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Sprechstunde: Do. 08:30 - 12:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: soziale-sicherung@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Aussiedler, Darlehen, Fristlose Kündigung, Kredit bei Mietschulden, Kündigung Wohnung, Mietschulden, Notunterbringung, Obdachlosigkeit, Räumungsklage, Spätaussiedler, Wohnraumerhaltung, Zwangsräumung

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-5416

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    • Personalausweis
    • Krankenversichertenkarte
    • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

    Hinweise für Lübeck: Unterkunftssicherung

    Personalausweis
    Wenn vorhanden Schreiben vom Vermieter, Schreiben vom Gericht, Schreiben vom Gerichtsvollzieher, Einkommensnachweise

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Fristen

    Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

    Hinweise für Lübeck: Unterkunftssicherung

    Nach Zustellung einer Räumungsklage (Datum auf dem gelben Briefumschlag) muss innerhalb von 2 Wochen eine Verteidigungsanzeige beim Amtsgericht eingereicht werden.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    AG, Wiedereinstieg, Eingliederung, Gefängnis, Vermittlung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, persönliche Betreuung, geschlossene Einrichtung, arbeitsuchend, Arbeitssuchend, Vermittlungshemmnis, Hilfe zur Ausbildung, arbeitslos, ALG II, persönliche Beratung, gewaltgeprägte, Wohnungsbeschaffung, Gewalt, Entlassung, Beratung, Arbeitslosigkeit, wohnungslos, Wohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de