Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Beschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbringung
Hinweise für Lübeck: Unterkunftssicherung
Die Unterkunftssicherung der Hansestadt Lübeck bietet Informationen und Beratung für Haushalte (Einzelpersonen, Paare, Familien) bei Wohnungskündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen, Zwangsräumungen und bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit. Bei eingetretener Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann eine Unterbringung in Notunterkünften erfolgen.
Nähere Informationen finden Sie unter: Obdachlosenhilfe
Die Unterkunftssicherung der Hansestadt Lübeck bietet Informationen und Beratung für Haushalte (Einzelpersonen, Paare, Familien) bei Wohnungskündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen, Zwangsräumungen und bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit. Bei eingetretener Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann eine Unterbringung in Notunterkünften erfolgen.
Nähere Informationen finden Sie unter: Obdachlosenhilfe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Lübeck: Unterkunftssicherung
Soziale Sicherung
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
Soziale Sicherung
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Ansprechpartner
Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie 2
Bus: Linie 7
Bus: Linie 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: grundsicherung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Weitere Informationen
Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck
Stichwörter
Darlehen, Existenzsicherung, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Landesblindengeld, Lebensunterhalt, SoZi, Sozialhilfe, Sozialhilfe beantragen, Sozialhilfe Unterstützung, Sozialhilfeantrag, Zinsloses Darlehen
Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Wahmstraße Obdachlose Männer
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Hearder - Center
Anzahl: 193
Gebühren: ja
Bushaltestelle Wahmstraße
Bus: Linie 5, 10, 11, 21, 31, 32, 39
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di.  08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr  Fr.  08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: grundsicherung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
alleinstehende Männer, besondere soziale Schwierigkeiten, Obdachlose
Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Unterkunftssicherung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Verwaltungszentrum
Bus: Linie 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr  Mi. geschlossen Sprechstunde: Do. 08:30 - 12:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: soziale-sicherung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
Aussiedler, Darlehen, Fristlose Kündigung, Kredit bei Mietschulden, Kündigung Wohnung, Mietschulden, Notunterbringung, Obdachlosigkeit, Räumungsklage, Spätaussiedler, Wohnraumerhaltung, Zwangsräumung
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adresse
Postanschrift
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
De-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de
Internet
Stichwörter
Sozialministerium
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Fristen
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kosten
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023
Stichwörter
Entlassung, Beratung, arbeitslos, Vermittlung, Hilfe zur Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Gefängnis, Wohnung, Vermittlungshemmnis, Wohnungsbeschaffung, wohnungslos, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, Arbeitssuchend, Gewalt, gewaltgeprägte, ALG II, Wiedereinstieg, arbeitsuchend, AG, geschlossene Einrichtung, Eingliederung, persönliche Beratung, persönliche Betreuung