Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Ansprechpartner
Soziales, Kinder, Jugend und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: +40 40 71002-580
Bankverbindung
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE31 2135 2240 0170 1002 51
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE96 2005 0550 1398 1209 96
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE96 2004 0000 0561 4680 00
BIC: COBADEHHXXX
Bankinstitut: Commerzbank AG
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE06 2001 0020 0020 8812 03
BIC: PBNKDEFF200
Bankinstitut: Postbank
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Stichwörter
Sozialamt, Sozialhilfe
Kreis Stormarn - Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege - 320 Geschäftszimmer Sonstige soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Heimkostenzuschüsse, Heimkostenzuschuss, Heimkosten, Hilfe in besonderen Lebenslagen