Altenhilfe Gewährung

    Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

    Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

    Hinweise für Segeberg: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

    Im Kreis Segeberg sind die Kommunen für diese Dienstleistung zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Bebensee wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 71 SGB XII

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Stichwörter

    Heimkostenzuschüsse, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkosten, Heimkostenzuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation