Altenhilfe Gewährung

    Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

    Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

    Hinweise für Segeberg: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

    Im Kreis Segeberg sind die Kommunen für diese Dienstleistung zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Kaltenkirchen - SG Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 14

    24568 Kaltenkirchen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten im Bereich Soziales Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Um lange Wartezeiten und Menschenansammlungen zu vermeiden, bitten wir Sie vorher einen Termin zu vereinbaren.

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 71 SGB XII

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkostenzuschüsse, Heimkostenzuschuss, Heimkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation