Altenhilfe Gewährung

    Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

    Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

    Beschreibung

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Abteilung Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Kontakt

    Fax: +49 4522 74395364

    Telefon Festnetz: +49 4522 74382

    E-Mail: sozialamt@kreis-ploen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schwentinental - Amt IV Bürgeramt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24221 Schwentinental

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Platz 1

    24223 Schwentinental

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Besucherparkplätze
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
    • Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
      Linie:
      • Bus: Linien 302, 303, 310, 315
    • Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 303
    • Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
      Linie:
      • Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Für den Bereich Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf gilt folgende Regelung: Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt sind möglich für Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr. Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamtfreie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen an. Für das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf sind Terminbuchungen jeweils am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4307 811-0

    Fax: +49 4307 811-201

    E-Mail: info@schwentinental.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schwentinental

    Empfänger: Stadt Schwentinental

    IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 71 SGB XII

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Heimkosten, Heimkostenzuschüsse, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkostenzuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English