Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mirko Sonnenkalb
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Fax: 04363 508151
Telefon Festnetz: 04363 50851
E-Mail: mirko.sonnenkalb@amt-lensahn.de
Frau Ines Wulff
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Fax: +49 4363 508-121
Telefon Festnetz: +49 4363 508-21
E-Mail: ines.wulff@amt-lensahn.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Heimkosten, Heimkostenzuschuss, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkostenzuschüsse