Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Föhr-Amrum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sozialzentrum Föhr-Amrum
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkplatz (über die Rungholtstraße erreichbar)
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Wyk-Museum
Linie:- Bus: 1, 2 sowie 21
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 4681-7412820
Telefon Festnetz: +49 4681 7467-84
Telefon Festnetz: 283
Telefon Festnetz: +49 4681 7467-84
E-Mail: info@sz-foehr-amrum.de
Kontaktperson
Herr Uwe Fester (Leitung Sozialzentrum Föhr-Amrum und Fallmanager)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 7412880
Telefon Festnetz: +49 4681-741564
E-Mail: uwe.fester@sz-foehr-amrum.de
Frau Monika Mohr
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Heimkostenzuschüsse, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkosten, Heimkostenzuschuss