Altenhilfe Gewährung
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Heimkostenzuschüsse, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkostenzuschuss, Heimkosten