Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Ansprechpartner
FD Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 8422-14
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkosten, Heimkostenzuschüsse, Heimkostenzuschuss