Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Seniorenbüro, Pflegestützpunkt, Engagementförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von  09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2552
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2754
Fax: +49 4321 942-2086
E-Mail: seniorenbuero@neumuenster.de
Stichwörter
Altenhilfe, Altergerechtes Wohnen, Neumünster-Pass, Senioren, Seniorenbeirat, Seniorenbeirat, ältere Menschen, ältere Generation, alt, Selbstverwaltung, Seniorenbeirat Seniorenvertretung Vertretung älterer Menschen Altenvertretung, Seniorenfreizeit, Seniorentreff, Seniorenvertretung, Seniorinnen, Seniorinneneinrichtung
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkosten, Heimkostenzuschüsse, Heimkostenzuschuss