Hilfe im Haushalt beantragen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie aufgrund einer Notlage Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr weiterführen können - sei es wegen Krankheit, Haft, Erholungsmaßnahmen oder auch nach einem Todesfall - und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei dem für Sie zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragen. Die Hilfe können Sie erhalten, wenn es notwendig und sinnvoll ist, den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise, weil Sie Kinder versorgen müssen.
Sie können im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können. Dazu gehört sowohl die Hausarbeit als auch die persönliche Betreuung von Kindern und anderen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialleistung, bei der Ihr Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden. Sie wird nur erbracht, wenn Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Hilfen zur Pflege oder zur Erziehung.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Sie in der Regel nur vorübergehend unterstützen. Sie können sie daher nur für eine Übergangszeit beantragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Celina Fink
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395690
Telefon Festnetz: +49 4522 743690
E-Mail: Celina.Fink@kreis-ploen.de
Hannes Jüttner
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395381
Telefon Festnetz: +49 4522 743381
E-Mail: Hannes.Juettner@kreis-ploen.de
Bjoern Kleis
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395363
Telefon Festnetz: +49 4522 743363
E-Mail: Bjoern.Kleis@kreis-ploen.de
Andrea Lippert
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395367
Telefon Festnetz: +49 4522 743367
E-Mail: Andrea.Lippert@kreis-ploen.de
Sina Malenke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743687
Fax: +49 4522 74395687
E-Mail: Sina.Malenke@kreis-ploen.de
Inken Setzpfand
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743556
Fax: +49 4522 74395556
E-Mail: Inken.Setzpfand@kreis-ploen.de
Anja Spaether
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395362
Telefon Festnetz: +49 4522 743362
E-Mail: Anja.Spaether@kreis-ploen.de
Ulrike Bendschneider
Internet
Stadt Schwentinental - Amt IV Bürgeramt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
Linie:- Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
- Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
Linie:- Bus: Linien 302, 303, 310, 315
- Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
Linie:- Bus: Linien 300, 303
- Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
Linie:- Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Für den Bereich Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf gilt folgende Regelung: Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt sind möglich für Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr. Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamtfreie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen an. Für das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf sind Terminbuchungen jeweils am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nathalie Bergler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-212
Frau Eveline Gaspert
Herr Ahmad Olumi
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-212
Frau Finja Ruppin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811-228
Herr Jan Skade
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-207
Herr Michael Stubbmann (Amtsleiter Bürgeramt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-223
Frau Nadja Yigit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-210
Internet
Bankverbindung
Stadt Schwentinental
Empfänger: Stadt Schwentinental
IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Voraussetzungen
- Weder Sie selbst als haushaltsführende Person noch eine andere Person des Haushalts kann aufgrund einer vorübergehenden Notlage diesen weiterführen.
- Es ist notwendig und sinnvoll den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise weil Sie minderjährige, schulpflichtige Kinder betreuen.
- Sie sind auf die Unterstützung angewiesen, da Sie die Hilfe im Haushalt nicht selbst finanzieren können.
- Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermeiden oder aufschieben können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch einlegen. - Klage
Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.11.2022
Stichwörter
Unterstützung im Haushalt, Betreuung, Haushaltshilfe, Haushaltshelferin, Kinderbetreuung, Notfall, Haushaltshelfer, Pflege, Unterbringung von Haushaltsangehörigen, Weiterführung des Haushalts, Hausarbeit, Krankheit, vorübergehende Notlage