Hilfe im Haushalt beantragen
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mirko Sonnenkalb
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04363 50851
Fax: 04363 508151
E-Mail: mirko.sonnenkalb@amt-lensahn.de
Frau Ines Wulff
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Telefon Festnetz: +49 4363 508-21
Fax: +49 4363 508-121
E-Mail: ines.wulff@amt-lensahn.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen