Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
Hilfe im Haushalt beantragen
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Hilfen Standort Eutin - Eutin, Malente, Ahrensbök, Süsel, Bosau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-511(Sammelanschluss)
E-Mail: afsh-eutin@kreis-oh.de
Amt für Soziale Hilfen Standort Oldenburg - Oldenburg, Heiligenhafen, Amt Oldenburg-Land, Amt Lensahn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-512(Sammelanschluss)
E-Mail: afsh-oldenburg@kreis-oh.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen