Hilfe im Haushalt beantragen
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Soziale Sicherung; Hilfe zur Pflege, ambulante Hilfe zur Pflege / Haushaltshilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Verwaltungszentrum
Linie:- Bus: Linie 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ambulante-pflege@luebeck.de
Internet
Weitere Informationen
Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck
Stichwörter
(LBlGG), Altenhilfe, ambulante Hilfe zur Pflege, Ambulante Pflege, Bestattungskosten, Blind, Blinde, Blindengeld, Blindenhilfe, Essen auf Rädern, Grundsicherung, Haushaltshilfe, Haushilfe, Häusliche Pflege, Hausnotruf, Hilfe bei Pflege, Hilfe für Blinde, Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, LBlGG, Pflege, Sozialhilfe
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen