Hilfe im Haushalt beantragen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie aufgrund einer Notlage Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr weiterführen können – sei es wegen Krankheit, Haft, Erholungsmaßnahmen oder auch nach einem Todesfall – und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei dem für Sie zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragen. Die Hilfe können Sie erhalten, wenn es notwendig und sinnvoll ist, den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise, weil Sie Kinder versorgen müssen.
Sie können im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können. Dazu gehört sowohl die Hausarbeit als auch die persönliche Betreuung von Kindern und anderen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialleistung, bei der Ihr Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden. Sie wird nur erbracht, wenn Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Hilfen zur Pflege oder zur Erziehung.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Sie in der Regel nur vorübergehend unterstützen. Sie können sie daher nur für eine Übergangszeit beantragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Hauswirtschaftshilfe
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung, Besondere Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle: Harmsstraße
Bus: 50, 51, 52, 82
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 431 901-63391
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Wilhelmplatz
Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-3242
E-Mail: soziale.dienste@kiel.de
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.
Stichwörter
ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Ost und Nord
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Wilhelmplatz
Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-3213(Mi, Do, Fr. Vorm)
Telefon Festnetz: +49 431 901-3264(Mo, Di, Fr Vorm.)
E-Mail: soziale.dienste@kiel.de
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.
Stichwörter
ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Wilhelmplatz
Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-4412
E-Mail: soziale.dienste@kiel.de
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.
Stichwörter
ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege
Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Wilhelmplatz
Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-3211
Telefon Festnetz: +49 431 901-4410
Telefon Festnetz: +49 431 901-3671
Telefon Festnetz: +49 431 901-4409
Telefon Festnetz: +49 431 901-4506
Telefon Festnetz: +49 431 901-5038
E-Mail: soziale.dienste@kiel.de
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.
Stichwörter
ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle: Harmsstraße
Bus: 50, 51, 52, 81
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: +49 431 901-63391
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de(Grundsicherung)
E-Mail: Hilfe-zum-Lebensunterhalt@kiel.de(Bestattungskosten)
Weitere Informationen
Anmeldung und Wartenummernausgabe im Servicebüro im Erdgeschoss für die Bereiche
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Pflege
- Leistungen nach dem AsylbLG
Keine Anmeldung erforderlich in der 2. Etage für die Bereiche
- Landesblindengeld
- Kriegsopferfürsorge
- Bestattungskosten
Voraussetzungen
- Weder Sie selbst als haushaltsführende Person noch eine andere Person des Haushalts kann aufgrund einer vorübergehenden Notlage diesen weiterführen.
- Es ist notwendig und sinnvoll den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise weil Sie minderjährige, schulpflichtige Kinder betreuen.
- Sie sind auf die Unterstützung angewiesen, da Sie die Hilfe im Haushalt nicht selbst finanzieren können.
- Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermeiden oder aufschieben können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch einlegen. - Klage
Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.11.2022
Stichwörter
Krankheit, Notfall, Hausarbeit, Haushaltshelfer, vorübergehende Notlage, Haushaltshelferin, Unterbringung von Haushaltsangehörigen, Weiterführung des Haushalts, Unterstützung im Haushalt, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Pflege, Betreuung