Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Bürgerbüro Kropp (III.09)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Marktplatz
    Gebühren: nein

    Haltestelle: Kropp Schule/ZOB

    Bus: 678

    Bus: 680

    Bus: 774

    Bus: 676

    Bus: 726

    Bus: 772

    Bus: 771

    Bus: 725

    Bus: 677

    Bus: 681

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:00  -12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04624 72-903

    E-Mail: buergerbuero@amt-ks.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2021 (von: Benckwitz, Friederike)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Schmidt, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Kropp-Stapelholm - Bürgerbüro Stapel (III.09)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 29

    25879 Stapel

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Haltstelle: Stapel Schule

    Bus: 686

    Bus: 160

    Bus: 681

    Bus: 163

    Bus: 680

    Bus: 670

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04883 179-903

    E-Mail: buergerbuero@amt-ks.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2021 (von: Benckwitz, Friederike)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Schmidt, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Azubis, Ausbildung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)