Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Bönningstedt: Untersuchungsberechtigungsschein Bönningstedt

    Den Untersuchungsberechtigungsschein  können Sie per E-Mail ( ServiceBueroBoenningstedt@quickborn.de ) oder postalisch bei uns beantragen. Ist Ihnen dies nicht möglich, können Sie einen Termin vereinbaren.

    Den Untersuchungsberechtigungsschein  können Sie per E-Mail ( ServiceBueroBoenningstedt@quickborn.de ) oder postalisch bei uns beantragen. Ist Ihnen dies nicht möglich, können Sie einen Termin vereinbaren.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bönningstedt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellerbeker Str. 20

    25474 Bönningstedt

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 13:00 Uhr Di. 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Do. 08:30 - 13:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2019 (von: Barthel, Luisa)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Lendholt, Kristin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Hinweise für Bönningstedt: Untersuchungsberechtigungsschein Bönningstedt

    Für eine schriftliche Beantragung benötigen wir zusätzlich:

    • Eine Kopie/Scan/Foto eines Ausweisdokuments eines Erziehungsberechtigten
    • Eine Kopie/Scan/Foto eines Ausweisdokuments/Geburtsurkunde des Jugendlichen

    Für eine schriftliche Beantragung benötigen wir zusätzlich:

    • Eine Kopie/Scan/Foto eines Ausweisdokuments eines Erziehungsberechtigten
    • Eine Kopie/Scan/Foto eines Ausweisdokuments/Geburtsurkunde des Jugendlichen

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Hinweise für Bönningstedt: Untersuchungsberechtigungsschein Bönningstedt

    Bitte geben Sie in der E-Mail oder im Brief das Stichwort „Untersuchungsberechtigungsschein“ an, damit wir Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten können.

    Die Unterlagen werden Ihnen dann postalisch zugesandt, so dass der ärztlichen Untersuchung zur Arbeits-/Ausbildungsaufnahme nichts mehr im Wege steht.

    Bitte geben Sie in der E-Mail oder im Brief das Stichwort "Untersuchungsberechtigungsschein" an, damit wir Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten können.

    Die Unterlagen werden Ihnen dann postalisch zugesandt, so dass der ärztlichen Untersuchung zur Arbeits-/Ausbildungsaufnahme nichts mehr im Wege steht.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Azubis, Ausbildung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)