Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Nordsee-Treene: Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hattstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 10

    25856 Hattstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-651

    Telefon Festnetz: 04841 992-652

    Fax: 04841 992-655

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Nordstrand

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 4

    25845 Nordstrand

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-551

    Fax: 04841 992-555

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Friedrichstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    25840 Friedrichstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-751

    Telefon Festnetz: 04841 992-754

    Fax: 04841 992-755

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Mildstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 19

    25866 Mildstedt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!) Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-352

    Telefon Festnetz: 04841 992-353

    Fax: 04841 992-355

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Azubis, Ausbildung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)